Allgemeine Verkaufsbedingungen

TECNO - MECCANICA SRL (GMBH)
FLYTEK Markenproduktionsabteilung
Allgemeine Verkaufsbedingungen

Art. 1 - Begriffsbestimmungen

"Parteien" bezeichnet den "Verkäufer" und den "Käufer", auch "Erwerber" genannt;

"Verkäufer" bezeichnet TECNO MECCANICA S.R.L.;

"Käufer" oder "Erwerber" bezeichnet die Partei, die die im Kaufauftrag angegebenen Produkte erwirbt;

"Produkte" bezeichnet die Espressomaschinen, das Zubehör und die Komponenten, die vom Verkäufer unter der Marke FLYTEK hergestellt und/oder vertrieben werden und jeweils Gegenstand des Auftrags sind;

"Auftrag" bezeichnet die vom Käufer an den Verkäufer gerichtete Kaufanfrage für die Produkte, in der in Art. 3 vorgesehenen Form;

"Auftragsbestätigung" bezeichnet das Dokument, mit dem der Verkäufer den Auftrag schriftlich annimmt, wodurch der jeweilige Kaufvertrag zustande kommt.

Art. 2 - Allgemeine Bestimmungen

a. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil der zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung der Produkte.

b. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden in den Katalogen und auf der Website www.flytekitalia.com veröffentlicht; sie werden in der Auftragsbestätigung ausdrücklich angeführt und sind für die Vertragsparteien verbindlich. Die auf die genannte Weise veröffentlichten Allgemeinen Verkaufsbedingungen finden in jedem Fall verbindlich auf alle zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossenen Handelsgeschäfte Anwendung, auch wenn sie in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich angeführt sind.

c. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, indem er dem Käufer dies gemäß den in Art. 16 (Mitteilungen) festgelegten Modalitäten schriftlich mitteilt. Die Änderungen gelten für nach dieser Mitteilung bestätigte Aufträge, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

 Art. 3 - Angebote und Aufträge

a. Die im Katalog, in Prospekten, Preislisten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen Kaufvorschläge und -empfehlungen des Verkäufers sind hinsichtlich Menge, Preisen und Lieferterminen nicht bindend, sofern sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung bestätigt werden.

b. Vom Käufer erteilte Aufträge gelten erst dann als angenommen und binden den Verkäufer erst dann, wenn der Verkäufer die schriftliche Annahme durch eine an den Käufer versandte Auftragsbestätigung erklärt hat, die vom Käufer zur Annahme unterzeichnet und an den Verkäufer an folgende E-Mail-Adresse zurückgesendet wurde:

commerciale@flytekitalia.com

c. Mündlich oder telefonisch erteilte Aufträge sind gültig und wirksam, wenn sie vom Käufer schriftlich bestätigt und an folgende E-Mail-Adresse zurückgesandt werden:

commerciale@flytekitalia.com

Art. 4 - Produkte: Merkmale und Änderungen

a. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, an Produkten und Komponenten bis zur Ausführung der Lieferung Änderungen vorzunehmen, die er für notwendig oder zweckmäßig hält.

b. Die technischen und kaufmännischen Unterlagen unterliegen den gewerblichen Schutzrechten und dem geistigen Eigentum des Verkäufers; jede Nutzung, die nicht ausschließlich der Verwendung des erworbenen Produkts dient, ist untersagt; die Reproduktion der technischen Unterlagen ist untersagt, sofern nicht ausdrücklich vom Verkäufer genehmigt. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Inhalt der technischen und kaufmännischen Unterlagen im Falle von Aktualisierungen zu ändern.

c. Die Produkte entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung den geltenden Bestimmungen über Sicherheit und CE-Kennzeichnung gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (in der jeweils geltenden Fassung) sowie den weiteren anwendbaren technischen Vorschriften der Branche, wie durch die technische Dokumentation und die mit den Produkten gelieferte Bedienungs- und Wartungsanleitung bestätigt wird.

d. Sollte der Käufer die Erlangung von Zertifizierungen, Zulassungen, Kennzeichnungen oder technischen Genehmigungen verlangen, die über die vom Verkäufer für die Produkte vorgesehenen Standardanforderungen hinausgehen bzw. von diesen abweichen, gehen die entsprechenden Kosten vollständig zu Lasten des Käufers. Es wird vereinbart, dass die für die Erlangung solcher zusätzlichen Zertifizierungen erforderliche Zeit zu einer entsprechenden Verlängerung der in Art. 5 genannten Liefertermine führt, ohne dass dies als ein dem Verkäufer im Sinne dieses Artikels zuzurechnender Verzug gilt.

Art. 5 - Liefertermine der Produkte

a. Sofern vom Verkäufer nicht ausdrücklich und spezifisch schriftlich anders vereinbart, werden alle Produkte "ab Werk" (EXW gemäß Incoterms® 2020) in Via Marlianese 33, 51034 Serravalle Pistoiese (PT), Italien, verkauft.

b. Sofern zwischen den Parteien nicht schriftlich anders vereinbart, ist der in der Auftragsbestätigung gegebenenfalls angegebene Liefertermin rein indikativ und für den Verkäufer nicht bindend. Teillieferungen der Produkte sind zulässig. Die Unmöglichkeit der Ausführung einer Teillieferung oder deren Verzögerung begründet für den Käufer weder ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag hinsichtlich der gesamten Lieferung noch ein Recht auf Schadensersatz, unbeschadet der Regelung in nachfolgendem Buchst. e).

c. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Rücksendungen von Produkten anzunehmen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

d. Holt der Käufer die zur Lieferung bereiten Produkte nicht innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Erhalt der Mitteilung "Ware bereit" ab, ist der Verkäufer berechtigt, die nicht abgeholten Produkte zu versenden und einzulagern. Der Käufer trägt in diesem Fall alle mit Versand und Einlagerung verbundenen Kosten. Der Käufer hat kein Recht, die Zahlung für nicht abgeholte und/oder eingelagerte Produkte einzubehalten oder zu verzögern.

e. Im Falle eines schwerwiegenden Verzugs – jedenfalls von mehr als 90 Tagen – bei der Lieferung der Produkte, der dem Verkäufer zuzurechnen ist und nicht auf höhere Gewalt gemäß dem nachfolgenden Art. 6 zurückzuführen ist, kann der Käufer, nach vorheriger Inverzugsetzung des Verkäufers per Einschreiben mit Rückschein oder zertifizierter E-Mail (PEC), Ersatz des von ihm nachgewiesenen tatsächlichen Schadens verlangen, begrenzt auf den zwingenden Höchstbetrag von 5 % des Wertes der verspätet gelieferten Warenpartie, unbeschadet der Regelung im nachfolgenden Art. 9 (Haftungsbeschränkung).

Art. 6 - Höhere Gewalt

a) Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sind berechtigt, die Erfüllung ihrer jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen, wenn die Erfüllung durch ein von ihrem Willen unabhängiges Ereignis unmöglich oder übermäßig erschwert wird, wie beispielsweise, ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Boykott, Brand, Krieg – auch ohne Kriegserklärung –, Bürgerkrieg, Aufstand oder Revolution, Beschlagnahme, Embargo, Energieausfall, regionale und/oder nationale Maßnahmen im Zusammenhang mit Gesundheitsnotständen (einschließlich der Covid-19-Pandemie) und/oder nachgewiesener Quarantäne eines erheblichen Teils der Arbeitskräfte, sowie Engpässe oder Unterbrechungen bei der Versorgung mit Rohstoffen und Komponenten (einschließlich elektronischer Komponenten), Zoll- oder Logistikblockaden bzw. -verzögerungen, die den Parteien nicht zuzurechnen sind, sowie die unmittelbaren und mittelbaren Folgen solcher Ereignisse, die sich auf die Möglichkeit der Herstellung der vertraglich vorgesehenen Produkte auswirken.

b) Die Partei, die sich auf die Aussetzung berufen möchte, hat der anderen Partei den Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt schriftlich mitzuteilen: Dauert die durch höhere Gewalt bedingte Aussetzung länger als 45 Tage nach dieser Mitteilung an, kann jede Partei den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von mindestens 10 Tagen gegenüber der anderen Partei kündigen.

Art. 7 - Abnahme der Produkte – Mängelrügen

a) Bei der Übernahme oder dem Erhalt der Produkte hat der Käufer die Menge und die Verpackung zu überprüfen und etwaige Vorbehalte auf dem Lieferschein zu vermerken; der Käufer hat darüber hinaus die Übereinstimmung der Produkte mit den Angaben in der Auftragsbestätigung zu überprüfen und etwaige Abweichungen auf dem Lieferschein zu vermerken.

b) Der Käufer hat die Produkte unmittelbar nach deren Ankunft am Bestimmungsort zu prüfen und muss im Falle von Mängeln, Fehlmengen oder Nichtübereinstimmung dem Verkäufer innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Erhalt bzw. Lieferung der Produkte eine schriftliche Mitteilung übersenden. Bei durch einen Spediteur ausgeführten Lieferungen muss der Käufer, falls die Produkte bei Lieferung beschädigt oder mangelhaft sind, die Reklamation auch unmittelbar beim Spediteur sowie beim Verkäufer erheben.

c) Jedes Produkt, hinsichtlich dessen weder auf den Lieferunterlagen noch bei Erhalt ein Vermerk erfolgt ist, gilt als vom Käufer genehmigt und angenommen.

d) Wurden bei den Produkten Vermerke auf den Lieferunterlagen oder bei Erhalt angebracht, hat der Käufer dem Verkäufer innerhalb der zwingenden Frist von sieben Tagen ab Lieferung ein Einschreiben mit Rückschein oder eine zertifizierte E-Mail (PEC) zur Beanstandung der Ware zu übersenden.

e) Im Falle "verdeckter" Mängel, d. h. solcher, die bei Lieferung nicht sofort erkennbar sind, hat der Käufer innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung der Mängel eine ausdrückliche Mängelrüge per Einschreiben mit Rückschein oder zertifizierter E-Mail (PEC) zu erheben, in jedem Fall zwingend nicht später als 12 Monate nach Lieferung, sofern zwischen den Parteien nicht im Einzelfall schriftlich anders vereinbart;

f) Der Käufer ist auch im Falle von Reklamationen und Beanstandungen nicht berechtigt, die Zahlung für gelieferte Produkte auszusetzen oder zu verzögern, auch nicht hinsichtlich solcher Produkte, die der Käufer für mangelhaft oder nicht vertragsgemäß hält, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, die durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung festgestellt wurden.

Art. 8 - Preise und Zahlungsbedingungen

a) Die Preise der Produkte verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die gemäß den Angaben auf der Rechnung zu entrichten ist.

b) Die Preise der Produkte umfassen keine Steuern, Abgaben, Versand-, Versicherungs- und Installationskosten, Schulungskosten für Endnutzer, noch etwaige gesetzlich vorgeschriebene Umweltbeiträge (einschließlich des WEEE-Beitrags gemäß Gesetzesdekret Nr. 49/2014 für Elektro- und Elektronikgeräte), sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

c) Im Falle verspäteter Zahlungen werden Verzugszinsen berechnet gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 231/2002, geändert durch das Gesetzesdekret Nr. 192/2012.

d) Sofern die Zahlungsbedingungen in der Auftragsbestätigung nicht angegeben sind, gilt die Zahlung als "Zahlung bei Lieferung" und ist unmittelbar bei Lieferung der Produkte zu leisten; die Produkte werden nur gegen Vorlage des Nachweises der vom Käufer durchgeführten Banküberweisung geliefert und erst, wenn der Kaufpreis dem Verkäufer bei der angegebenen italienischen Bank zur Verfügung steht.

e) Gemäß Art. 13 und 24 des Gesetzesdekrets 49/2014 (WEEE-Vorschriften) vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass die Kosten und Aufwendungen für die Organisation der Entsorgung und Verwertung der Produkte am Ende ihrer Lebensdauer (professionelle WEEE) vollständig zu Lasten des Käufers gehen, der dies in eigener ausschließlicher Verantwortung übernimmt und den Verkäufer diesbezüglich schad- und klaglos hält.

Art. 9 - Haftungsbeschränkung

a) Vorbehaltlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Tod oder Körperverletzung sowie der Fälle, in denen die Haftungsbeschränkung durch zwingende gesetzliche Bestimmungen ausgeschlossen ist, darf die Gesamthaftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer aus jeglichem mit dem einzelnen Kaufvertrag zusammenhängenden Grund (einschließlich Vertragsverletzung, Verzug, Mangel an Vertragsmäßigkeit der Produkte) in keinem Fall den vom Käufer für die betreffenden Produkte der spezifischen Lieferung, aus der die Beanstandung entsteht, gezahlten Nettopreis übersteigen.

b) Der Verkäufer haftet dem Käufer in keinem Fall für indirekte oder Folgeschäden, wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Verlust von Aufträgen, Verlust des Geschäftswerts, Schäden durch Betriebsunterbrechung oder Kosten für Produktrückrufe, sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

c) Die Beschränkungen dieses Artikels gelten unbeschadet der spezifischen Haftungsgrenzen, die bereits in Art. 5.e) und Art. 10 (Garantie) dieser Bedingungen vorgesehen sind, welche, soweit spezifischer, den jeweiligen Regelungen unterliegen.

Art. 10 - Garantie. Anwendungsbereich und Ausschlüsse

a) Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte frei von Mängeln sind und den vom Verkäufer selbst erklärten technischen Spezifikationen entsprechen, sowie die vollständige Übereinstimmung der Produkte mit allen jeweils geltenden anwendbaren Vorschriften.

b) Die Garantie gilt nur für Produkte, die von zertifiziertem Fachpersonal in Umgebungen und für Anwendungen installiert und genutzt werden, die den vom Verkäufer erklärten technischen Spezifikationen entsprechen und mit ihnen übereinstimmen; jeder unsachgemäße Gebrauch ist untersagt.

c) Die Garantien sind ausdrücklich ausgeschlossen bei Mängeln und Schäden, die auf fehlerhafte Montage der Produkte, vorsätzliche oder unbeabsichtigte Manipulationen, unsachgemäße Wartung, von nicht autorisierten Personen durchgeführte Änderungen oder Reparaturen sowie auf Fahrlässigkeit oder mangelnde Fähigkeit der Installateure zurückzuführen sind.

d) Die Garantie ist nicht gültig, wenn der Mangel oder die Störung auf eine unsachgemäße oder für das Produkt ungeeignete Verwendung oder Anwendung zurückzuführen ist, oder wenn das Produkt selbst nicht vorschriftsgemäß in Betrieb genommen wurde.

e) Die Garantie hat eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ab Lieferung der Produkte, sofern zwischen den Parteien nicht im Einzelfall schriftlich anders vereinbart. Der Verkäufer verpflichtet sich, jeden ihm zuzurechnenden Mangel, Qualitätsmangel oder Konformitätsmangel der Produkte zu beheben, der innerhalb dieses Zeitraums auftritt, sofern der Käufer die Mängel rechtzeitig per Einschreiben mit Rückschein oder zertifizierter E-Mail (PEC) gemäß dem vorstehenden Art. 7 gemeldet hat.

f) Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für die Übereinstimmung der Produkte mit besonderen Spezifikationen oder technischen Merkmalen oder für deren Eignung für besondere Verwendungszwecke, außer in dem Umfang, in dem solche Merkmale ausdrücklich schriftlich in den Verkaufsunterlagen vereinbart wurden.

g) Der Verkäufer ist weder verpflichtet, die Produkte oder Teile davon beim Käufer oder an dem Ort, an dem sich die Produkte befinden, auszutauschen, noch einen Techniker zum Käufer oder an den Ort, an dem sich die Produkte befinden, zu senden; jegliche Haftung für Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns oder für Produktrückrufaktionen oder ähnliche Haftungen ist ausdrücklich ausgeschlossen, unbeschadet der Regelung in Art. 9 (Haftungsbeschränkung).

h) Von der Garantie ausgeschlossen sind ferner Verschleißteile (Dichtungen, Filter, Betriebs- und Sicherheitsthermostate, Druckschalter, Impulszähler/Durchflussmesser sowie Komponenten in direktem Kontakt mit Wasser oder Dampf), sofern der Mangel nicht auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen ist, der rechtzeitig gemäß diesem Artikel gemeldet wurde.

i) Die Haftung des Verkäufers ist in jedem Fall ausgeschlossen, und die Garantie findet folglich in folgenden Fällen keine Anwendung auf die Produkte:

  • Schäden durch die Verwendung von Wasser mit einer Härte von mehr als 5° Fr / 2,8° dH, einer Chloridkonzentration von mehr als 30 mg/l, einem pH-Wert außerhalb des Bereichs 6,5-8,5, oder durch fehlende Installation/Ersetzung von Entkalkungssystemen;
  • Unterlassung oder fehlerhafte Durchführung der vorgeschriebenen regelmäßigen Wartung;
  • Manipulation des Produkts oder Eingriffe durch nicht autorisiertes Personal;
  • Schäden durch Spannungsschwankungen, Überspannungsspitzen oder Stromversorgung mit Werten außerhalb des technischen Toleranzbereichs (±4 % der auf dem Typenschild angegebenen Nennspannung der Maschine); Fehlen, Unwirksamkeit oder Nichtübereinstimmung der Erdungsanlage sowie jede andere Störung der Elektroanlage des Standorts;
  • Ästhetische Schäden, die bei Lieferung der Produkte nicht beanstandet wurden;
  • Beschädigung der Bauteile des Wasserkreislaufs durch äußere Einwirkungen (z. B. Frost) oder die Verwendung ungeeigneter oder korrosiver chemischer Reinigungs-/Entkalkungsmittel;
  • Wasserversorgung mit einem Netzdruck, der nicht den im Handbuch angegebenen Parametern entspricht (oder Fehlen von Druckminderern);
  • Schäden, die auf eine unsachgemäße Verwendung des Produkts zurückzuführen sind bzw. die nicht den im vom Verkäufer mitgelieferten Handbuch enthaltenen Gebrauchsanweisungen entsprechen.

j) Verkauft der Käufer die Produkte an seine eigenen Endkunden weiter, gilt diese Garantie ausschließlich im Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer; etwaige Garantien, die der Käufer seinen eigenen Endkunden gewährt, gehen zu Lasten und in die alleinige Verantwortung des Käufers, sofern zwischen den Parteien hinsichtlich spezifischer Rückgriffsregelungen nicht schriftlich anders vereinbart.

Art. 11 - Eigentumsvorbehalt

Sofern zwischen den Parteien nicht schriftlich anders vereinbart, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Preises einschließlich Zinsen und etwaiger Nebenkosten vor. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Käufer: (i) verpflichtet, die Produkte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren und zu pflegen; (ii) nicht berechtigt, an ihnen dingliche Sicherheiten zugunsten Dritter zu begründen oder sie außerhalb der gewöhnlichen Weiterverkaufstätigkeit zu veräußern; (iii) verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers jede zweckdienliche Mitwirkung bei der Eintragung oder Vermerkung des Eigentumsvorbehalts in den öffentlichen Registern zu leisten, soweit anwendbar und im Rahmen der Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes der Produkte.

Art. 12 -  Exklusivität und geistiges Eigentum

Dieser Vertrag begründet weder eine Exklusivitätsverpflichtung des Verkäufers noch ein Exklusivitätsrecht zugunsten des Käufers.

Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass die auf den Produkten angebrachten Marken, Kennzeichen und Handelsnamen ausschließliches Eigentum der TECNO MECCANICA S.R.L. sind und nicht entfernt, gelöscht, verändert oder abgeändert werden dürfen. Der Käufer hat kein Recht zur Nutzung der Marken, Kennzeichen, Handelsnamen und des in den Produkten enthaltenen "Know-how" – die in jedem Fall ausschließliches Eigentum des Verkäufers bleiben –, außer zum alleinigen Zweck des Weiterverkaufs der Ware an Dritte; nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Verkäufers darf der Käufer im Rahmen jeder einzelnen Werbekampagne die genannten Marken, Kennzeichen und Handelsnamen verwenden.

Die dem Käufer zur besseren Darstellung der Produkte übergebenen Unterlagen, Zeichnungen, Daten und Informationen bleiben im Rahmen der im vorstehenden Absatz ausdrücklich genehmigten und vorgesehenen Nutzung Eigentum des Verkäufers, und jede andere Nutzung ist untersagt.

Etwaige auf den Produkten vorinstallierte Software und Firmware bleiben ausschließliches Eigentum des Verkäufers und werden dem Käufer im Rahmen einer nicht ausschließlichen Nutzungslizenz ausschließlich für den Betrieb der Maschine überlassen. Der Verkäufer haftet nicht für etwaige Verletzungen der IT-Sicherheit, Datenverluste oder Fehlfunktionen, die auf die Verbindung der Produkte mit dem Internet oder mit den IT-Systemen des Käufers zurückzuführen sind.

Art. 13 - Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Verkäufer ist Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Käufers; diese Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erhoben und verarbeitet, im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem Gesetzesdekret 196/2003, geändert durch das Gesetzesdekret 101/2018. Der Käufer hat das Recht, vom Verkäufer Auskunft, Aktualisierung, Ergänzung, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen, gemäß den Art. 15-22 DSGVO.

Die Kontaktdaten des Verantwortlichen und, falls benannt, des Datenschutzbeauftragten (DSB) sowie die vollständige Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 DSGVO sind verfügbar unter [Verweis auf die auf der Website www.flytekitalia.com veröffentlichte oder der Auftragsbestätigung beigefügte Datenschutzerklärung einfügen].

Die im Rahmen dieses Vertrags erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Zwecke verarbeitet, die mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrags zusammenhängen, auch mittels elektronischer Hilfsmittel, und in jedem Fall nur für den unbedingt erforderlichen Zeitraum. Die personenbezogenen Daten dürfen in keiner Weise für andere als die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke verwendet werden, sofern nicht zuvor eine ausdrückliche Einwilligung eingeholt wurde.

Die Parteien gewährleisten die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz, der Zweckbindung und -beschränkung, der Integrität und der Vertraulichkeit, durch die Anwendung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Verhinderung unrechtmäßiger oder unbefugter Zugriffe.

Art. 14 - Rechte Dritter. Freistellung

Der Käufer erklärt und gewährleistet, dass der Verkauf der Produkte keine anwendbare gesetzliche oder behördliche Bestimmung noch Rechte Dritter verletzt.

Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer unverzüglich von jeglichen Ansprüchen, Geldbußen, Bußgeldern, Schadensersatz- oder Rückerstattungsforderungen oder sonstigen Belastungen freizustellen und vollständig schadlos zu halten, die aus der ganz oder teilweise unrichtigen Angabe der in diesem und in den anderen Artikeln dieses Vertrags abgegebenen Erklärungen und Garantien entstehen.

Art. 15 - Vertragsübertragung

Der Käufer darf die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten weder ganz noch teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers an Dritte übertragen. Der Verkäufer kann diesen Vertrag, auch teilweise, an Mutter-, Tochter- oder verbundene Unternehmen oder im Rahmen außerordentlicher Unternehmenstransaktionen übertragen, wobei er den Käufer hierüber schriftlich informiert.

Art. 16 - Mitteilungen   

Alle in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehenen Mitteilungen gelten, soweit Schriftform erforderlich ist, als wirksam zugestellt, wenn sie per zertifizierter E-Mail (PEC), Einschreiben mit Rückschein oder einfacher E-Mail an die in der Auftragsbestätigung angegebenen oder von den Parteien schriftlich mitgeteilten Adressen versandt werden. Die Referenzadresse des Verkäufers für geschäftliche Mitteilungen ist commerciale@flytekitalia.com, sofern nicht schriftlich eine andere Adresse mitgeteilt wird.

Art. 17 - Vertragsauflösung wegen Nichterfüllung

Gemäß und für die Zwecke von Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches kann der Verkäufer den einzelnen Kaufvertrag nach schriftlicher Mitteilung von Rechts wegen auflösen, wenn der Käufer den – auch teilweisen – Kaufpreis nicht innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach dem vereinbarten Fälligkeitstermin zahlt, unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf Ersatz des weiteren Schadens.

Art. 18 - Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt italienischem Recht. Hat der Käufer seinen Sitz in einem anderen Staat als Italien, findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrechtsübereinkommen vom 11. April 1980) Anwendung, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich vereinbaren, stattdessen ausschließlich italienisches Recht unter Ausschluss des genannten Übereinkommens anzuwenden.

Art. 19 - Zuständiger Gerichtsstand

Jede Streitigkeit zwischen den Parteien über die Auslegung, Gültigkeit oder Durchführung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie der einzelnen Kaufverträge unterliegt der ausschließlichen und nicht abdingbaren Zuständigkeit des Gerichts von Pistoia. Von dieser Zuständigkeit kann nur der Verkäufer abweichen, der nach eigenem Ermessen das Gericht am Sitz des Käufers anrufen kann.

Art. 20 - Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieser Vereinbarung, die im Rahmen ihrer Durchführung gegenseitig mitgeteilten Informationen sowie jede andere im Rahmen der Durchführung dieser Vereinbarung erlangte Information streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, außer im zur Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen Umfang.

Art. 21 - Antikorruption und Compliance

Jede Partei erklärt, ihre Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit den geltenden Antikorruptionsgesetzen auszuüben, und verpflichtet sich, weder unmittelbar noch mittelbar Geld oder sonstige Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu leisten, um in unzulässiger Weise Geschäftsbeziehungen mit Amtsträgern oder Privatpersonen zu erlangen oder aufrechtzuerhalten. Ein Verstoß gegen diesen Artikel stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar und berechtigt die nicht vertragsbrüchige Partei, den Vertrag gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches aufzulösen.

Etwaige Anfragen des Käufers auf Audits oder Inspektionen in den Räumlichkeiten des Verkäufers zur Überprüfung dieser Compliance sind vorab schriftlich zu vereinbaren, dürfen den normalen Geschäftsbetrieb nicht beeinträchtigen, und die damit verbundenen Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers.

Art. 22 - Schlussbestimmungen

a) Die etwaige teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

b) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind in italienischer Sprache sowie in anderen Sprachen als Italienisch verfasst; im Falle von Auslegungszweifeln ist stets die in italienischer Sprache verfasste Fassung maßgebend.

Spezifische Genehmigung gemäß Art. 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches

Gemäß und für die Zwecke der Art. 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches erklärt der Käufer, die in den folgenden Artikeln dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen enthaltenen Bestimmungen aufmerksam gelesen und ausdrücklich genehmigt zu haben:

Art. 2.c (einseitige Änderung der AVB); Art. 3.b (Vertragsabschluss nur durch schriftliche Auftragsbestätigung); Art. 5.b, 5.d, 5.e (Liefertermine, Einlagerung nicht abgeholter Ware und Haftungsbeschränkung bei Verzug); Art. 7.b, 7.d, 7.e, 7.f (Ausschlussfristen für Reklamationen und Verbot der Zahlungsaussetzung); Art. 8.d, 8.e (Vorauszahlungsbedingungen und Übertragung der WEEE-Verantwortung); Art. 9 (Haftungsbeschränkung); Art. 10 (Garantie: technische Beschränkungen und Ausschlüsse); Art. 11 (Eigentumsvorbehalt); Art. 15 (Vertragsübertragung); Art. 17 (Ausdrückliche Auflösungsklausel); Art. 19 (Ausschließlicher Gerichtsstand, abdingbar nur durch den Verkäufer).