Allgemeine Verkaufsbedingungen

TECNO - MECCANICA SRL (GMBH)
Produktionsabteilung für Produkte der Marke FLYTEK
Allgemeine Verkaufsbedingungen

Art. 1 Begriffsbestimmungen

Unter “Parteien” sind der “Verkäufer” und “Käufer” auch “Einkäufer” zu verstehen;

Der “Verkäufer” ist TECNO MECCANICA S.R.L.;

Der “Käufer” oder “Einkäufer” ist die Partei, die die im Kaufauftrag angegebenen Produkte erwirbt.

Art. 2 Allgemeine Bestimmungen

a. Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen sind als wesentlicher Bestandteil der zwischen dem Verkäufer und Käufer abgeschlossenen Verträge zur Lieferung der Produkte des Verkäufers zu betrachten. Der “Verkäufer” ist TECNO MECCANICA S.R.L.

b. Die allgemeinen Verkaufsbedingungen sind in den Katalogen und auf der Webseite www.flytekitalia.com veröffentlicht; auf sie wird in der Auftragsbestätigung ausdrücklich verwiesen. Sie sind für die Vertragsparteien verbindlich. Die wie oben angegeben veröffentlichten allgemeinen Verkaufsbedingungen sind bei jedem zwischen dem Verkäufer und Käufer abgeschlossenen Geschäftsverkehr rechtsverbindlich, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung verwiesen wird. 

c. Der Verkäufer behält sich die Möglichkeit vor, die allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, muss dies aber dem Käufer in schriftlicher Form mitteilen.

 Art. 3 Angebote und Aufträge

a. Verkaufsangebote und -empfehlungen des Verkäufers in Katalogen, Prospekten, Preislisten oder Ähnlichem sind bzgl. der Quantität, Preise und Lieferbedingungen nicht verbindlich, falls auf diese nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung verwiesen wird.

b. Die Aufträge des Käufers gelten als noch nicht als angenommen, und sind somit für den Verkäufer nicht verbindlich, bis dieser nicht, die dem Käufer zugesandte, schriftliche Auftragsbestätigung von diesem unterzeichnet per E-Mail an commerciale@flytekitalia.com zurück erhalten hat.

c. Mündlich oder telefonisch erfolgte Aufträge sind gültig und wirksam, falls sie schriftlich vom Käufer bestätigt und vidimiert an die E-Mail-Adresse commerciale@flytekitalia.com zurück gesendet werden.

Art. 4 Produkte: Kennzeichen und Änderungen

a. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an Produkten und Bestandteilen vorzunehmen, die bis zur Lieferung als notwendig oder angebracht angesehen werden.

b. Technische und Handelsdokumente sind geistiges Eigentum des Verkäufers und jegliche Benutzung dieser, die nicht gezielt der Verwendung des verkauften Produkts dient, ist untersagt. Die technischen Unterlagen dürfen nicht vervielfältigt werden, sofern der Käufer nicht ausdrücklich vom Verkäufer dazu befugt wurde. Der Verkäufer behält sich die Möglichkeit vor, den Inhalt der technischen und Handelsdokumente bei Aktualisierungen zu ändern.

Art. 5 Lieferbedingungen der Produkte

a. Falls dies vom Verkäufer nicht anders schriftlich festgelegt wird, werden alle Produkte “ab Werk” in Via G. Zeti, 7/A, 51034 Serravalle Pistoiese (PT) verkauft. 

b. Falls dies nicht anders, schriftlich, von den Parteien vereinbart wird, ist die in der Auftragsbestätigung eventuell angeführte Lieferfrist rein indikativ und für den Verkäufer nicht verbindlich. Teillieferungen der Produkte sind möglich. Falls es nicht möglich ist, eine Teillieferung auszuführen oder diese verspätet erfolgt, gibt dies dem Käufer nicht das Recht, vom Vertrag über die gesamte Lieferung zurückzutreten oder Schadensersatz zu fordern.

c. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet “Rücksendungen” von Produkten zu akzeptieren, falls dies nicht schriftlich vereinbart wurde.

d. Falls der Käufer die versandfertigen Produkte nicht innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Empfang des Bescheids der “fertigen Ware” abholt, kann der Verkäufer die nicht abgeholten Produkte versenden oder im Lager unterbringen. Der Käufer übernimmt in diesem Fall alle Versand- und Lagerkosten. Der Käufer hat kein Recht die Zahlung der nicht abgeholten und/oder im Lager untergebrachten Produkte einzubehalten oder zu verzögern.

e. Bei einer starken Verspätung - mehr als 90 Tage - der Lieferung der Produkte, für die der Verkäufer verantwortlich ist und die nicht aufgrund höherer Gewalt entstand - wie Streiks, Aussperrungen, Embargo oder Blockaden, Verordnungen von Behörden “und Ähnlichem” - kann der Käufer, nach der Inverzugsetzung des Verkäufers per Einschreiben mit Rückschein, den Ersatz des ihm effektiv entstandenen und von ihm eventuell dargelegten Verlusts fordern. Der Schadensersatz kann die Obergrenze von 5 % des Werts der verspätet gelieferten Warenpartie nicht überschreiten.

Art. 6 - Höhere Gewalt

a) Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer haben das Recht, die Erfüllung ihrer jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen, wenn die Erfüllung durch ein Ereignis, das außerhalb ihrer Kontrolle liegt, unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird, wie z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen, Boykotte, Brände, Krieg (einschließlich nicht erklärter Krieg), Bürgerkrieg, Aufruhr oder Revolution, Beschlagnahme, Embargo, Stromausfall, regionale und/oder nationale Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und/oder infolge einer dokumentierten Quarantäne eines erheblichen Teils der Belegschaft sowie die direkten und indirekten Folgen, die sich aus diesen Ereignissen ergeben und die Möglichkeit der Herstellung der vertraglich vereinbarten Produkte beeinträchtigen.

b) Die Partei, die den Vertrag aussetzen will, muss dies der anderen Partei schriftlich mitteilen und den Fall der höheren Gewalt geltend machen: Falls die Aussetzung des Vertrags aufgrund höherer Gewalt ab der schriftlichen Mitteilung länger als 45 Tage dauert, kann jede Vertragspartei den Vertrag kündigen. Dies muss mindestens 10 Tage zuvor schriftlich angekündigt werden.

Art. 7 - Annahme der Produkte - Beschwerden

a) Bei der Abnahme oder des Empfangs der Produkte, muss der Käufer die Quantität und die Verpackung prüfen und jegliche Vorbehalte auf den Beförderungspapieren vermerken; außerdem muss der Käufer kontrollieren, dass die Produkte denen, die in der Auftragsbestätigung stehen, entsprechen und jegliche Ungleichheit auf dem Lieferschein verzeichnen;

b) Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte sofort nach ihrem Eintreffen am Bestimmungsort zu prüfen und im Falle von Mängeln, Fehlern oder Nichtkonformitäten innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Erhalt oder Lieferung der Produkte eine schriftliche Mitteilung an den Verkäufer zu senden. Bei Lieferungen per Kurierdienst muss der Käufer, wenn die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung beschädigt sind oder Mangel aufweisen, die Reklamation der Produkte direkt beim Kurierdienst und beim Verkäufer einreichen.

c) Jedes Produkt, für das nichts in den Beförderungspapieren oder bei der Abnahme der Produkte verzeichnet wird, wird als vom Käufer angenommen und genehmigt betrachtet;

d) Falls etwas bzgl. der Produkte auf den Beförderungspapieren oder bei Empfang der Produkte verzeichnet wurde, muss der Käufer innerhalb von sieben Tagen ab dem Tage des Erhalts der Ware per Einschreiben mit Rückschein oder PEC  (zertifizierte E-Mail) dem Käufer eine schriftliche Mitteilung zur Beanstandung der Ware senden;

e) Bei “versteckten” bzw. nicht sofort bei der Zustellung erkennbaren Mängeln, muss der Käufer innerhalb von sieben Tagen, nachdem er die Mängel bemerkt hat, einen konkreten Antrag per Einschreiben mit Rückschein oder PEC (zertifizierte E-Mail) und nicht später als 12 Monate nach dem Erhalt der Ware senden;

f) Der Käufer ist auch bei Beschwerden und Anfechtungen nicht berechtigt, die Zahlung der ausgelieferten Produkte auszusetzen oder zu verzögern, auch nicht in Bezug auf solche, die der Käufer für fehlerhaft oder nicht konform hält.

Art. 8 - Preise und Zahlungsbedingungen

a) Die Preise der Produkte enthalten keine Mehrwertsteuer, die wie in der Rechnung angegeben zu zahlen ist.

b) Die Produktpreise verstehen sich ohne Steuern, Versand-, Versicherungs-, Installationskosten und Endbenutzerschulung;

c)  Bei verspäteten Zahlungen werden entsprechend des Gesetzesdekrets Nr. 231/2002 Verzugszinsen erhoben, die gemäß der veränderten Fassung des Artikels 1 Absatz 1 Buchstabe e) des Gesetzesdekrets Nr. 192/2012 berechnet werden,

d) falls die Zahlungsbedingungen nicht in der Auftragsbestätigung angegeben sind, gilt die Zahlung als "direkte Überweisung" und muss sofort bei Lieferung der Produkte erfolgen; die Produkte werden erst nach Vorlage des Nachweises der vom Käufer getätigten Überweisung und erst dann geliefert, wenn die Zahlung auf dem Konto des Verkäufers bei der italienischen Bank eingegangen ist.

Art. 9 - Garantie . Geltungsbereich und Ausschließungen

a) Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte frei von Mängeln sind und den vom Verkäufer erklärten technischen Spezifikationen entsprechen und dass die Produkte alle geltenden zeitweiligen Vorschriften erfüllen.

b) Die Garantie gilt nur für Produkte, die von zertifiziertem technischem Personal in Umgebungen und für Anwendungen verwendet und installiert werden, die den vom Verkäufer angegebenen technischen Spezifikationen entsprechen und mit diesen übereinstimmen; jede unsachgemäße Verwendung ist verboten

c) Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Garantie bei Mängeln und Schäden, die auf unsachgemäße Montage der Produkte, absichtliche oder unabsichtliche Eingriffe, mangelhafte Wartung, Änderungen oder Reparaturen durch nicht befugte Personen, Fahrlässigkeit oder Unfähigkeit der Monteure zurückzuführen sind.

d) Die Garantie gilt nicht, wenn der Fehler oder die Störung auf eine unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung und Anwendung des Produkts zurückzuführen ist oder wenn das Produkt selbst nicht der Inbetriebnahme entspricht.

e) die Garantie gilt ab der Auslieferung der Produkte für 1 Jahr (12 Monate). Der Verkäufer verpflichtet sich jeden Mangel, unzureichende Qualität oder Konformitätsmängel des Produkts zu beheben, für die der Verkäufer selber verantwortlich ist und die innerhalb der Garantiezeit von 12 Monaten ab der Auslieferung der Produkte auftreten, wenn der Käufer diese Mängel gemäß Art. 5 unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein gemeldet hat.

f) Der Verkäufer garantiert nicht, dass die Produkte bestimmten Spezifikationen oder technischen Eigenschaften entsprechen oder dass sie für bestimmte Verwendungszwecke geeignet sind, es sei denn, solche Eigenschaften wurden in den Verkaufsunterlagen ausdrücklich schriftlich vereinbart.

g) der Verkäufer ist weder verpflichtet, die Produkte oder einen Teil der Produkte beim Käufer oder an dem Ort, an dem sich die Produkte befinden, zu ersetzen, noch ist er verpflichtet, einen Techniker zum Käufer oder an den Ort, an dem sich die Produkte befinden, zu entsenden; jegliche Haftung für Schäden, entgangenen Gewinn oder für Rückrufaktionen oder ähnliches wird ausdrücklich ausgeschlossen.

h) In folgenden Fällen haftet der Verkäufer nicht  und leistet keine  Garantie auf die Produkte (Espressomaschinen und Zubehör):

1. Bei Schäden aufgrund von Kalkablagerungen, die durch die Verwendung von Wasser mit einer Härte von mehr als 5° Fr. verursacht werden; 2. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen regelmäßigen Wartung; 3. Bei Manipulierung des Produkts; 4. Bei Schäden, die durch Stromstöße verursacht werden; 5. Bei ästhetischen Schäden, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte nicht beanstandet wurden; 6. Bei Schäden, die durch die unsachgemäße Verwendung des Produkts entstanden bzw. dadurch, dass das Produkt nicht entsprechend der vom Verkäufer mitgelieferten Gebrauchsanweisung verwendet wurde.

Art. 10 - Eigentumsvorbehalt

Die besonderen Verkaufsbedingungen können dem Verkäufer das Recht einräumen, sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zu deren vollständiger Bezahlung vorzubehalten.

Art. 11 - Ausschließlichkeit und geistiges Eigentum

Der vorliegende Vertrag enthält keine Ausschließlichkeitsverpflichtung für den Verkäufer und stellt kein ausschließliches Recht für den Käufer dar.

Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass die auf den Produkten angebrachten Marken, Unterscheidungszeichen und Handelsnamen ausschließliches Eigentum von TECNO MECCANICA S.R.L. sind und nicht entfernt, gelöscht, verfälscht oder verändert werden dürfen.  Der Käufer hat kein Recht, die Marken, Kennzeichen und Handelsnamen sowie das in den Produkten enthaltene "Know-how" - die in jedem Fall ausschließliches Eigentum des Verkäufers bleiben - zum alleinigen Zweck des Weiterverkaufs der Waren an Dritte zu verwenden. Der Käufer darf die genannten Marken, Kennzeichen und Handelsnamen nur mit vorheriger und ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Verkäufers von Zeit zu Zeit im Rahmen einzelner Handelsaktionen verwenden.

Die Unterlagen, Zeichnungen, Daten und Informationen, die dem Käufer zur besseren Darstellung der Produkte im Rahmen dessen, was im vorstehenden Absatz ausdrücklich genehmigt und vorgesehen ist, geliefert werden, bleiben Eigentum des Verkäufers, und jede andere Verwendung ist verboten;

Art. 12 - Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Verkäufer ist für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Käufers verantwortlich. Diese werden ausschließlich zur Ausführung des Geschäfts, entsprechend der italienischen Rechtsprechung bzgl. der Verarbeitung personenbezogener Daten erfasst und verarbeitet (Gesetzdekret 196/2003 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen). Der Käufer hat das Recht den Verkäufer aufzufordern, die Daten zu aktualisieren, zu integrieren, zu korrigieren, zu löschen oder in anonyme Form umzuwandeln.

Insbesondere vereinbaren die Vertragsparteien, dass die im Rahmen dieses Vertrags, auch mit Hilfe elektronischer Mittel, erhobenen personenbezogenen Daten nur zu den Zwecken verarbeitet werden, die mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrags zusammenhängen, und in jedem Fall nur so lange, wie es für die Durchführung der in diesem Vertrag genannten Tätigkeiten unbedingt erforderlich ist. In keinem Fall dürfen personenbezogene Daten ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung für andere als die in diesem Vertrag vorgesehenen Initiativen verwendet werden.

Die Parteien garantieren die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Einklang mit den Grundprinzipien der italienischen Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 sowie mit den geltenden Gesetzen erfolgen wird.

Insbesondere verpflichten sich die Vertragsparteien, die Transparenz der Verarbeitung gegenüber den betroffenen Personen, die Einhaltung des Grundsatzes der Spezifizierung und Beschränkung der Verarbeitungszwecke sowie die Integrität und Vertraulichkeit der verarbeiteten Daten durch die Anwendung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Verhinderung eines unrechtmäßigen oder unbefugten Zugriffs auf die verarbeiteten Daten zu gewährleisten.

Art. 13 - Rechte anderer. Entschädigung

Der Käufer erklärt und gewährleistet, dass der Verkauf der Produkte nicht gegen geltende gesetzliche oder behördliche Bestimmungen oder die Rechte Dritter verstößt.

Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer unverzüglich von allen Ansprüchen, Bußgeldern, Schadensersatz- oder Rückerstattungsforderungen oder sonstigen Belastungen freizustellen, die sich aus einer vollständigen oder teilweisen Unrichtigkeit der in den vorstehenden Absätzen dieses Artikels genannten Erklärungen und Garantien sowie der in den anderen Artikeln dieses Vertrages gemachten Angaben ergeben.

Art. 14 - Anwendbares Recht

Es gilt die italienische Rechtsprechung. Hat der Käufer seinen Sitz in einem anderen Land als Italien, so können die Parteien vereinbaren, anstelle des italienischen Rechts das Übereinkommen der Vereinten Nationen (Wiener Übereinkommen) über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 anzuwenden.

Art. 15 - Gerichtsstand

 Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien über die Auslegung, die Gültigkeit oder die Ausführung der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen und der einzelnen Kaufverträge ist ausschließlich und verbindlich das Gericht von Pistoia zuständig. Auf diese Zuständigkeit kann nur vom Verkäufer verzichtet werden.

Art. 16 - Vertraulichkeit   

Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Inhalt dieser Vereinbarung und die Informationen, die sie sich bei der Durchführung dieser gegenseitig übermitteln, sowie alle anderen Informationen, die sie bei der Durchführung dieser Vereinbarung erhalten, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist für die Durchführung dieser Vereinbarung erforderlich.

Art. 17 – Schlussbestimmungen

a) Eine eventuelle partielle oder vollständige Ungültigkeit einzelner Regelungen der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen beeinträchtigt die Gültigkeit der anderen Regelungen nicht.

b) Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen wurden auf Italienisch, sowie in weiteren Sprachen erstellt; im Falle von Auslegungszweifeln ist stets die in italienischer Sprache abgefasste Fassung maßgebend.